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	<title>Umweltprämie24 &#187; Halter</title>
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		<title>Abwrackpr&#228;mie hei&#223;t offiziell Umweltpr&#228;mie</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 23:46:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abwrackprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Altauto]]></category>
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		<description><![CDATA[Voraussetzungen f&#252;r die Umweltpr&#228;mie
Alle wichtigen Informationen zur Umweltpr&#228;mie gibt es beim Bundesamt f&#252;r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.
Mit Stand 10. Februar sind 34.210 Antr&#228;ge eingereicht worden. Dies entspricht 6% der m&#246;glichen Antr&#228;ge von 565.790 St&#252;ck. Siehe F&#246;rdermittel&#252;bersicht.
Die Details kann man bei der BAFA nachlesen, dort gibt es auch den Antrag zum herunterladen.

Kurz gesagt muss der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Voraussetzungen f&#252;r die Umweltpr&#228;mie</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Alle wichtigen Informationen zur <a href="http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html" target="_blank">Umweltpr&#228;mie</a> gibt es beim Bundesamt f&#252;r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz <a title="BAFA - Bundesamt f&#252;r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" href="http://www.bafa.de/bafa/de/" target="_blank">BAFA</a>.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Mit Stand 10. Februar sind 34.210 Antr&#228;ge eingereicht worden. Dies entspricht 6% der m&#246;glichen Antr&#228;ge von 565.790 St&#252;ck. Siehe<a title="F&#246;rdermittel&#252;bersicht" href="http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/foerdermittel/index.html" target="_blank"> F&#246;rdermittel&#252;bersicht</a>.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Details kann man bei der BAFA nachlesen, dort gibt es auch den Antrag zum herunterladen.</p>
<ul>
<li>Kurz gesagt muss der Halter des alten Fahrzeuges auch der Halter des neuen Fahrzeuges sein.</li>
<li>Der Neuwage darf nicht &#228;lter als ein Jahr sein.</li>
<li>Das Altauto muss mindestens neun Jahre alt sein und zuletzt mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein.</li>
<li>Als Neufahrzeug gilt ein Neu- aber auch ein Jahreswagen, dieser muss nicht gekauft, er kann auch geleast werden. Er muss mindestens Emissionsvorschrift/Schadstoffnorm Euro 4 erf&#252;llen.</li>
<li>Ein Jahreswagen darf maximal ein Jahr auf ein Kfz-Hersteller inklusive dessen Vetriebsorganisation, einem Kfz-H&#228;ndler, einer herstellereigenen Autobank einer Autovermietung oder Leasinggesellschaft zugelassen sein.<br />
Bei Wagen von Werksangeh&#246;rigen von Kfz-Herstellern muss dem Antrag eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers beigelegt werden, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangeh&#246;rigen zugelassen war.</li>
<li>Das Fahrzeug darf nur ein mal zugelassen gewesen sein.</li>
</ul>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Das Verfahren</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">F&#252;r die Umweltpr&#228;mie ist es wichtig das der Kauf des Neu- bzw. Jahreswagens &#252;ber einen H&#228;ndler erfolgt und das der Halter des Neu- bzw. Jahreswagen auch der ehemalige Halter des entsorgten Schrottautos ist. Nur dann kann die Umweltpr&#228;mie beantragt werden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">F&#252;r das Antragsverfahren muss der Halter des Altautos auch der Halter des  Neu- bzw. Jahreswagens sein. Der Neu- bzw. Jahreswagen ist von einem H&#228;ndler zu erwerben. Danach kann eine Ummeldung auf eine andere Person erfolgen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">Soll der Halter des  Neu- bzw. Jahreswagens und der Halter des Altautos unterschiedliche Personen sein, so ist dies nicht auf direktem Wege zu erreichen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">F&#252;r einen indirekten Weg sind H&#228;ndler, Altauto- bzw. vor&#252;bergehender  Neu- bzw. Jahreswagenhalter und der endg&#252;ltige  Neu- bzw. Jahreswagenhalter Vorausetzung.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Auf unseren Webseiten finden sie potentielle  Neu-/Jahreswageninteressenten, Altautobesitzer und H&#228;ndler.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">„<strong>Jahreswagen“ und H&#228;ndler</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Der Begriff „Jahreswagen“ wird bei der Umweltpr&#228;mie anders gefasst als dies landl&#228;ufig &#252;blich ist.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Landl&#228;ufig ist eine Jahreswagen ein Wagen, der h&#246;chstens ein Jahr alt ist. Es werden &#252;blicherweise auch Jahreswagen von Privatleuten verkauft, z.B. Werksangeh&#246;rige von Automobilfirmen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">F&#252;r die Umweltpr&#228;mie ist es jedoch wichtig, dass der Neu- bzw. Jahreswagen bisher nur einmal zugelassen war und nicht von einer Privatperson verkauft sonder z.B. von einem H&#228;ndler verkauft wird.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Wir der Wagen von Werksangeh&#246;rigen von Kfz-Herstellernverkauft muss dem Antrag eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers beigelegt werden, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangeh&#246;rigen zugelassen war</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Dies ist eine entscheidender Unterscheid zum &#252;blichen Begriff des Jahreswagens bei dem es egal war von wem man den Wagen gekauft hat, auch war ein Jahreswagen auch ca. ein Jahr alt. F&#252;r die Umweltp&#228;r&#228;mie kann es z.B. auch ein Halbjahreswagen sein, denn er darf ja h&#246;chsten ein Jahr alt sein.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Der H&#228;ndler als Intermedi&#228;r</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Es gibt H&#228;ndler die anbieten bei Kauf eines Neu- oder Jahreswagens die Beantragung der Umweltpr&#228;mie mit zu &#252;bernehmen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Auf unser H&#228;ndlerseite finden Sie H&#228;ndler, die das gerne f&#252;r Sie &#252;bernehmen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">F&#252;r den Antrag auf  Umweltpr&#228;mie muss auch eine  Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags &#252;ber den Erwerb des Neufahrzeugs vorgelegt werden. Ob in diesem Kaufvertrag eine zum Halter abweichende Person als K&#228;ufer aufgef&#252;hrt werden darf, entzieht sich unserer Kenntnis.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Altautobesiter</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Als Altautobesitzer sollte das Altauto mindestens ein Jahr auf sie zugelassen gewesen sein. Sie d&#252;rfen es nicht zuvor stillgelagt haben und m&#252;ssen der letze Halter gewesen sein.  Geben Sie ihr Auto bei einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb ab, dort erhalten Sie auch den Verwertungsnachweis. Der Betreiber des Demontagebetriebs muss zus&#228;tzlich best&#228;tigen, dass die Restkarosse in eine Schredderanlage kommt (dies geschieht auf dem Antragsformular zur Umweltpr&#228;mie).</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">In der Zulassungsstelle m&#252;ssen Sie die Au&#223;erbetriebsetzung des Fahrzeuges melden. Als Unterlagen sollten Sie dort die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief, die Kennzeichenschilder und den Verwertungsnachweis vorlegen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Als Altautobesitzer sollen sie sich auf unseren Webseiten eintragen. Sie k&#246;nnen Kontakt zu Neu- und Jahreswageninteressenten erhalten die die Voraussetzungen f&#252;r die Umweltpr&#228;mie nicht erf&#252;llen aber die Umweltpr&#228;mie nicht verfallen lassen wollen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Der Verwertungsnachweis</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Den Verwertungsnachweis zu bekommen ist nicht schwierig, das Altauto muss bei einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb zur Verwertung abgegeben werden. Die Betriebe stellen einen Verwertungsnachweis aus. Je nach Alter und Seltenheit des Modells kann man auch noch ein paar Euro f&#252;r das Altauto bekommen, dies ist jedoch eher selten der Fall. Meist wird nur eine kostenlose Entsorgung angeboten. Vergessen Sie nicht sich vom Betreiber des Demontagebetriebes muss zus&#228;tzlich best&#228;tigenzu lassen, dass die Restkarosse in eine Schredderanlage kommt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Die Anmeldung des Neuwagens</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">In manchen F&#228;llen will man den Fahrzeugbrief nicht gerne hergeben. In diesen F&#228;llen sollte praktischerweise eine Anmeldung durch den Besitzer des Fahrzeugbriefs mit Vollmacht auf Name des Altautobesitzer erfolgen, denn so verbleibt der Fahrzeugbrief beim Neuwagenk&#228;ufer. (I.d.R. gilt der Fahrzeugbrief (bzw. <span style="color: #000000;">Zulassungsbescheinigung Teil II)</span> als Eigentumsnachweis. Zu beachten ist jedoch, dass trotz Besitz des Fahrzeugbrief unter bestimmten Umst&#228;nden eine Zweitausfertigung m&#246;glich ist. Daher sollte ein Zusatzvertrag gemacht werden der die Besitz- und Eigentumsanspr&#252;che regelt.)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Es sollte unbedingt ein Vertrag zwischen Altauto und Neu-/Jahreswagenk&#228;ufer gemacht werden der alle Details regelt.</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">Bei der Anmeldung mit Vollmacht ist zu beachten, dass eine schriftliche und vom Fahrzeughalter unterzeichnete Vollmacht sowie die g&#252;ltigen Original-Ausweise des Halters und der bevollm&#228;chtigten Person vorzulegen sind. Vollmachtsvorlagen k&#246;nnen auf den Webseiten der Zulassungsstellen heruntergeladen werden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Versicherung auf den Neuwagenbesitzer</strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Es ist m&#246;glich die Versichung direkt auf den Fahrer abzuschlie&#223;en ohne Halter (die Person auf die der Wagen zu gelassen ist) zu sein. Der  Versicherungsnehmer kann also eine andere Person als der Fahrzeughalter sein. Einige Versicherungen berechnen jedoch Zuschl&#228;ge oder lehnen eine abweichende Person ab. Informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Versicherung.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">
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